Wiedereinführung der Stichwahl stärkt die kommunale Demokratie

Der Landtag hat in seiner heutigen Sitzung die Wiedereinführung der Stichwahl bei der Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte beschlossen. Zukünftig werden die Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen wieder mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen spätestens in einem Stichwahlgang gewählt. Dazu erklärt der Fraktionssprecher von Bündnis 90/Die Grünen in Lemgo, Dr. Burkhard Pohl:

„Künftig ist wieder sichergestellt, dass die gewählten Hauptverwaltungsbeamten in Nordrhein-Westfalen tatsächlich die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger vertreten.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte 2007 auf Betreiben der CDU die Stichwahl abgeschafft. Die CDU wollte sich damit Vorteile bei den Wahlchancen für ihre Kandidatinnen und Kandidaten verschaffen. Das war eine schwerwiegende Einschränkung für die kommunale Demokratie.

Umso mehr freue ich mich, dass wir diesen Fehler heute auf Initiative von Grünen und SPD korrigiert haben. Auch FDP und Linke haben sich uns angeschlossen.

Wer ein kommunales Spitzenamt ausübt, muss sich dabei auf die absolute Mehrheit der Wählerstimmen stützen können. Das ist ein wesentlicher Grundsatz unseres Demokratieverständnisses. Und der gilt jetzt wieder.“

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