Grüner Antrag für Blühlstreifen auf städtischen Grünflächen

Dr. Burkhard Pohl

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Grüne Fraktion stellt folgenden Antrag an den Umweltausschuss:

Der Rat beschließt die Anlegung von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf städtischen Grünflächen sowie die Erstellung eines Maßnahmenkonzeptes zum Schutz von Insekten. 

 1. Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen 

 Blühflächen und Blühstreifen sollten nach Möglichkeit auf folgenden Flächen angelegt werden:

  • auf Kreisverkehren
  • an Straßenrändern und Straßenbanketten
  • an Fahrrad- und Fußwegen
  • in Teilbereichen von Parken, z.B. entlang es Wallweges 
  • auf Ausgleichsflächen

 Hierbei sollte je nach ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt werden. Dabei sollten Saatmischungen mit einheimischen Pflanzenarten und schwerpunktmäßig mehrjährige Pflanzenarten bevorzugt verwandt werden.

2. Insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der Ausgleichsflächen

Durch folgende Maßnahmen sollte eine ökologisch wertvolle Gestaltung und Vernetzung der Ausgleichsflächen erfolgen:

 Schaffung von Nist- und Nahrungsmöglichkeiten für die heimische Tier- und Insektenwelt durch die Anpflanzung heimischer und standortgerechter Stauden, Heckenpflanzen (inkl. Bienennährgehölze) und durch die Belassung von Totholz und Gehölzschnitt

  • Einsaat einheimischer und standortgerechter Wildblumen
  • maßvolles und zeitlich versetztes Mähen, immer nur max. die halbe Fläche und keine Mahd vor Ablauf der Blütezeit. So können Samen von Blühpflanzen ausreifen und  Insekten in der Blütezeit geschützt werden.
  • Die Straßenrandpflege aus Verkehrssicherungsgründen sollte allenfalls den ersten Meter vor Beginn der Blütezeit umfassen. Weitere Maßnahmen sind auf die Zeit ab November zu verschieben. 

Begründung: 

Der Kreis Lippe hat bereits eine ähnlich lautende Vereinbarung beschlossen.

 Der Bestand an Honig- und Wildbienen sowie anderen Bestäubern geht in den letzten Jahren dramatisch zurück. Von den etwa 550 Wildbienenarten stehen 52% auf der roten Liste, 39 Arten gelten bereits als ausgestorben oder verschollen. Aus der zunehmend intensiver bewirtschafteten Agrarlandschaft verschwinden die Wildbienen mit hohem Tempo.

 Neben dem mangelnden Nahrungsangebot (Wildblumen, -kräuter und Sträucher) ist hierbei auch das Verschwinden der Nistmöglichkeiten verantwortlich für den Rückgang dieser und anderer Insektenarten. Diesem Negativtrend soll Einhalt geboten werden.

 Bei Blühstreifen handelt es sich um streifenförmige Einsaat von (einheimischen) Wildkräutern und -blumen. Naturschutzfachliches Ziel ist es, durch die Vernetzung von Blühstreifen die Strukturvielfalt dauerhaft zu erhöhen. So können wieder Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und weitere Arten geschaffen werden. Darüber hinaus haben Blühstreifen eine wichtige Bedeutung für die Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsbildes. Dies trägt auch dazu bei, dass in einer breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz gegenüber Naturschutzmaßnahmen verbessert wird. Es existieren unterschiedliche Saatmischungen für jegliche Umgebungsformen (z.B. für Verkehrsinseln, Böschungen, salzverträgliche Straßenbankettmischungen usw.). Gerade Straßen- und Wegränder sind heute wertvolle Rückzugsgebiete für bedrohte Arten. Deshalb ist dort ein maßvolles Mähen nötig.

 Aber nicht nur die ökologische Bedeutsamkeit der Blühstreifen oder ihr schöner Anblick sprechen für diese Maßnahmen. Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist -je nach verwendeter Samenmischung (einjährige oder idealerweise mehrjährige Mischungen)- deutlich geringer als der von Grünstreifen.

 Mit freundlichen Grüßen

 Dr. Burkhard Pohl

(Fraktionsvorsitzender)

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