Dichtheitsprüfung – Neuer Erlass – Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden

Neuer Erlass zu Dichtheitsprüfungen – Bagatellschäden an privaten Kanälen müssen nicht repariert werden

– Remmel: „Trinkwasser und Umwelt schützen, Akzeptanz erhöhen, Kommunen unterstützen“
– Neues Internetportal unterstützt Kommunen und Hausbesitzer bei allen Fragen zur Dichtheit von Kanälen

Das Ministerium hat heute einen Erlass zu Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserkanälen veröffentlicht. „Wir wollen gesundes Trinkwasser für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wir möchten die Kommunen besser unterstützen und die Umwelt schützen. Dafür brauchen wir auch eine breitere Akzeptanz dafür, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen“, so Remmel. Deswegen wird das Umweltministerium in einem Erlass unter anderem klarstellen, dass Bagatellschäden nicht saniert werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel feine Risse an der Oberseite der Abwasserleitung.

Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde. Dabei kann eine Orientierung an der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986 30 hilfreich sein. Schwere Schäden müssen danach innerhalb von sechs Monaten repariert werden, mittelschwere Schäden nach Möglichkeit innerhalb von 5 Jahren Jahren.

„Die Dichtheitsprüfungen sind notwendig um die Umwelt und unser gesundes Trinkwasser zu schützen. Aber der Aufwand muss für die Grundstückseigentümer überschaubar bleiben. Nicht jeder kleine Schaden hat schlimme Folgen und muss repariert werden“, sagt Johannes Remmel.

Zudem erlaubt der Erlass die optische Inspektion (Kanal-TÜV) und die vielfach kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung zum Nachweis der Dichtheit. Durch eine Muster-Dichtheitsbescheinigung wird sichergestellt, dass Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Unternehmen, die die Kanäle prüfen, einander auf Augenhöhe begegnen. Mit den kommunalen Spitzenverbänden soll eine Mustersatzung aktualisiert werden, die es den Kommunen erleichtert, passende und leicht verständliche Regelungen zu finden.

Laut Landeswassergesetz müssen Abwasserleitungen grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2015 sowie beim Neubau auf Dichtheit geprüft werden, in Wasserschutzgebieten bereits früher. Abweichend davon können die Kommunen außerhalb von Wasserschutzgebieten durch Satzungen andere Fristen festlegen und diese an die Untersuchung der öffentlichen Kanäle koppeln, damit ist eine Verlängerung bis spätestens Ende 2023 möglich.

„Wir unterstützen die Kommunen sowohl bei der Umsetzung der Dichtheitsprüfungen als auch beim Thema Satzung. Es ist wichtig, dass sie auf die besonderen Begebenheiten vor Ort eingehen und dass sie die Hauseigentümer beraten und unterstützen. Damit soll auch unseriösen Anbietern von Dichtheitsprüfungen das Leben schwer gemacht werden“, so Remmel.

In Deutschland ist durch Bundesgesetz vorgeschrieben, dass Abwasserkanäle dicht sein müssen – das gilt für alle Hauseigentümer. „Das bedeutet auch eine Pflicht zur Prüfung. Es ist daher konsequent, dass eine Frist gesetzt wird, innerhalb derer die Dichtheit nachgewiesen wird“, sagt Minister Remmel. Das Landeswassergesetz mit § 61a, der die Prüfung vorschreibt, wurde im Jahr 2007 von der Vorgängerregierung erlassen. „Es gibt Kritik an der Pflicht zur Dichtheitsprüfung. Berechtigte Einwände wie die zu den Bagatellschäden haben wir aufgenommen. Wir hoffen jetzt, mit unserem Erlass eine Mehrheit im Landtag und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erreichen. Denn wir wollen alle sauberes und gesundes Trinkwasser haben und wir haben auch eine Verantwortung für unsere Mitmenschen“, sagte Minister Remmel.

Neue Internetseite zur Dichtheitsprüfung

Eine neue Internetseite im Auftrag des Umweltministeriums informiert Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen sowie Kommunen über alle wichtigen Fragen zur Dichtheitsprüfung. Neben den rechtlichen Grundlagen gibt die Seite unter anderem Antworten auf häufige Fragen, stellt Hintergründe zur Prüfung und Sanierung dar und enthält Informationen für Bauherren:  www.buergerinfo-abwasser.de.

Beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz gibt es eine Liste mit Sachverständigen, die die Dichtheitsprüfungen durchführen können: www.lanuv.nrw.de

Weitere Informationen auch unter

http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/wasser/abwasser/dichtheitspruefung/index.php

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Ein Kommentar

  1. Als Hauseigentümer war ich zunächst sehr besorgt über die Dichtheitsprüfung und die möglichen Kosten für Reparaturen. Der neue Erlass, der Bagatellschäden von der Reparaturpflicht ausschließt, hat mir jedoch große Erleichterung verschafft. Bei der Prüfung meines Abwasserkanals wurden nur feine Risse gefunden, die nicht repariert werden mussten. Ich finde es gut, dass der Erlass auch die kostengünstigere Wasserstandsfüllprüfung unterstützt. Es zeigt, dass die Regierung sowohl die Umwelt schützen als auch die finanzielle Belastung für Hauseigentümer minimieren möchte. Dieser Ansatz scheint mir ausgewogen und fair.