Lippische Grüne: Anfrage zum Evakuierungsgebiet des Atomkraftwerks Grohnde

Atomkraft? Nein Danke

Viele offene Fragen durch neue Katastrophen-Zone um Grohnde

 Die Erweiterung der Zone der direkt durch einen Reaktorunfall rund um das Kernkraftwerk Grohnde betroffenen Bevölkerung wirft bei den lippischen Grünen zahlreiche Fragen auf, die sie jetzt im Rahmen einer Anfrage an den Kreis Lippe als zuständige Behörde des Katastrophenschutzes stellen. „Nach Aussagen des Umweltministeriums des Landes Niedersachsen werden die Pläne für den Katastrophenschutz zurzeit grundlegend überarbeitet“ erklärt Werner Loke Fraktionsvorsitzender der Grünen. Durch die Reaktorkatastrophe von Fukushima seien neue Erkenntnisse in die hiesigen Planungen eingeflossen, die zu einer immensen Ausweitung der Evakuierungszonen geführt hätten, so Loke.

Die lippischen Grünen fragen, wann die neuen Pläne auch in Lippe veröffentlicht werden und wie, vergleichbar mit den neuen Richtlinien in Niedersachsen, die Bevölkerung der Region mit Anregungen und Bedenken beteiligen kann. „Wir fordern in jedem Fall eine umfangreiche Information und eine intensive Beteiligungsmöglichkeit für die  Bürgerinnen und Bürger“ erklärt Moritz Ilemann grünes Mitglied im Ausschuss für Ordnung, Verkehr, Infrastruktur und Betriebsausschuss schließlich sei Lippe bei einer Entfernung von rund 40 Kilometern von Kernkraftwerk direkt betroffen. „Außerdem möchten wir genau wissen, welche Behörde konkret vor Ort für die Umsetzung zuständig ist.“

 Außerdem fragen sich die Grünen, welche Kosten durch die neuen Planungen auf die Kommunen und Kreise zukommen werden und wer diese Kosten zu tragen hat. Beispielsweise gehe es unter anderem darum, Unmengen Jodtabletten vorzuhalten, zu Lagern und periodisch zu erneuern. Ebenfalls gehe es um die Frage, wie die Bevölkerung schnell und umfassend im Fall eines Störfalls gewarnt wird, ob ausreichend Schutzausrüstungen und -Maßnahmen zum Schutz der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte vorhanden sind, in welchem Umfang zusätzliche Messgeräte und Dekontaminierungseinheiten angeschafft werden müssen bis hin zur Sicherstellung aller medizinischen Gesichtspunkte wie Dosisabschätzungen und Akutversorgung der Betroffenen.

 „Die Fülle der Fragen zeigt, dass Grohnde ein immenses Sicherheitsrisiko darstellt. Wir fordern daher, anstatt immense Zusatzkosten durch die Erweiterung der Zone zu verursachen, das Atomkraftwerk Grohnde umgehend stillzulegen!“ erklärt der Grünen-Vorsitzende abschließend.

Hier die 16 Fragen:

Nach Aussage des Umweltministeriums in Niedersachsen werden die Pläne für den
Katastrophenschutz zurzeit grundlegend überarbeitet. Dabei spielen die Erfahrungen nach dem
Reaktorunglück von Fukushima eine wichtige Rolle.
Weiterhin ist nach Medienberichten davon auszugehen, dass neue Evakuierungsradien rund
um das Atomkraftwerk Grohnde festgelegt werden oder wurden, die den Schluss zulassen,
dass sich für den Kreis Lippe im Rahmen des Katastrophenschutzes neue Aufgaben ergeben
werden.


Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:
1. Wann werden die neuen Katastrophenschutzpläne/Teilpläne zum Katastrophenschutzplan
Grohnde der Öffentlichkeit vorgelegt?
2. Wie wird sichergestellt, dass sich analog der Richtlinien des Landes Niedersachsen die
Bevölkerung an der Erstellung der Pläne mit Anregungen und Bedenken beteiligen kann?
3. Welche Kosten werden auf den Kreis Lippe zukommen wenn die Erweiterung des
Evakuierungsradius zum Tragen kommt.
4. Wer trägt diese Kosten für die neuen Aufwendungen die durch diese neuen Vorgaben
entstehen?
5. Wer im Kreis Lippe ist zuständig für die Katastrophenschutzplanung und wann werden die
zuständigen Fachausschüsse informiert und beteiligt?
6. Wer wird/ist für die Verteilung der Jodtabletten zuständig sein?
7. Wo werden sie gelagert?
8. Wie stellt der Kreis Lippe sicher, dass die Bevölkerung im Katastrophenschutzfall rechtzeitig
informiert und gewarnt wird?

Weiterhin ergeben sich für uns weitere spezielle Fragen:
Da im Zuge der Auswertung der Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall in Fukushima durch die länderoffene Arbeitsgruppe „Fukushima“ ein Arbeitskreis der Innenministerkonferenz beschlossen hat, einheitliche Standards für den Betrieb von Notfallstationen zu erarbeiten möchten wir folgende Fragen beantwortet haben:
9. Welche Richtwerte für die Dekontamination von Personen gibt es?
10. Wie wird gewährleistet, dass die betroffenen Personen in der Notfallstation umfassend versorgt werden?
11. Wie sieht die Vorgehensweise bei der Dekontamination der betroffenen Personen aus?
12. Sind ausreichende Schutzausrüstungen und -maßnahmen für den Schutz der Einsatzkräfte vorhanden oder müssen die noch angeschafft werden?
13. Welche Messgeräte für Kontaminationskontrolle und Schilddrüsenmessung müssen angeschafft werden?
14. Welche zusätzlichen Einsatzahrzeuge müssen angeschafft werden?
15. Wie soll gewährleistet werden, dass eine Dekontamination von Tieren und Fahrzeugen durchgeführt werden kann?
16. Wie soll eine unter medizinischen Gesichtspunkten fachliche Dosisabschätzung bei der betroffenen Bevölkerung vorgenommen werden?


Mit freundlichem Gruß
Werner Loke

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