Priorisierung für PV-Freiflächenanlagen

Hintergrund: Photovoltaikanlage auf einer Wiese; Text: Volle Kraft Richtung Erneuerbare - Wir stimmen Priorisierungsvorschlag für Freiflächen-Photovoltaik zu - Ziel: 120 Gigawatt bis 2035

Wir stimmen dem Vorschlag der Verwaltung zu

Im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 2. Mai und im Stadtentwicklungsausschuss heute haben wir dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt,
wie Anträge auf Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen zu priorisieren sind.

Damit hat die Verwaltung nun ein klares Regelwerk zur Hand, welche Anlagen für Sonnenstrom bevorzugt bearbeitet und genehmigt werden.
Dabei gelten über diese Priorisierung hinaus die gesetzlichen Bestimmungen für Bauanträge.

Mit dieser Liste wird unter anderem festgelegt, dass Anlagen über bereits versiegelten Flächen (z. B. Parkplätze) höchste Priorität erhalten.
Und Agri-PV-Anlagen erhalten Priorität vor Anlagen, unter denen keine landwirtschaftliche Nutzung möglich ist.

Ein Diagramm, in dem die Priorisierung dargestellt wird, ist hier zu finden.
Die Zahlen in den schwarzen Kreisen auf der rechten Seite stellen die Priorisierung dar.

Ein ergänzender Antrag der CDU im Stadtentwicklungsausschuss wurde beschlossen.

Die Priorisierung hilft, den Ausbau der Sonnenenergienutzung zu beschleunigen und gleichzeitig möglichst nachhaltig hinsichtlich der Flächenversiegelung und der Produktion von Lebensmitteln auf landwirtschaftlichen Flächen vorzugehen.
Für die im Klimaschutzkonzept angestrebte Klimaneutralität 2035 benötigen wir Freiflächen-Photovoltaik,
denn mit Dachflächen- und Fassaden-PV allein werden wir die notwendigen 120 Megawatt installierte Leistung nicht erreichen.

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