Wir werden mehr Druck beim Solarstrom-Ausbau machen

Beitragsbild Photovoltaikanlagen entweder auf das Dach oder an die Wand

Zusammenfassung der Videokonferenz zu unserer Solarinitiative

Unsere Videokonferenz zum Thema Solarinitiative hat viele Defizite in der Fortschreibung des Erneuerbare-Energieen-Gesetzes gezeigt,
aber auch Ansatzmöglichkeiten für die Lokalpolitik.
Wir können mehr Druck bei Solarstrom-Ausbau machen.

Die Städte und Gemeinden sind politisch bei der Beschleunigung des Sonnenstrom-Ausbaus eingeschränkt. Gesetzliche Bestimmungen werden im Bund und Land festgelegt. Besonders das Gesetz für den Ausbau der Erneuerbaren Energien oder Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Möglichkeiten.

Während das erste EEG von 2000 noch auf fünf Seiten notiert war, ist das EEG 2017 schon 100 Seiten stark, allein die Änderungen des Gesetzes 2021 noch einmal 68 Seiten und somit selbst für Fachleute nur schwer zu durchschauen.

Ziel unserer virtuellen Veranstaltung war zu erfahren, wo wir als Kommunalpolitiker Ansatzpunkte finden und welche Möglichkeiten der technische Fortschritt bietet.

Die in diesem Jahr in Kraft getretene Novellierung des EEG war notwendig geworden, da seit 2014 ein Deckel bestand, der den Solarstrom-Ausbau auf 56 Gigawatt begrenzte. Zur Erreichung des Pariser Klimaziels ist ein vielfach stärkerer Ausbau notwendig. Der Ausbaustopp durch den Deckel stand kurz bevor.

Mit der Novellierung, die nach Expertenmeinung noch nicht den Zielen des Paris-Abkommens entspricht, erfolgten einige Erleichterungen für PV-Anlagen-Betreiber.
Zum einen wurde der 56-Gigawatt-Deckel aufgehoben.
Zum Anderen änderte sich eine wichtige Freigrenze. Während bisher für Anlagen ab 10 kWp für Eigenverbrauch die EEG-Umlage fällig war, steigt diese Grenze nun auf 30 kWp.

Unser Gastredner Dipl.-Ing. Andreas Stemberg (Geschäftsführer der Stemberg Solar- und Gebäudetechnik GmbH und Solarinstallateur) bestätigte auch, was einige Teilnehmer berichteten:
Das Antragsverfahren für Photovoltaik-Anlagen ist kompliziert. Privatleute sollten die Unterstützung ihrer Solarfachleute bei der Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber in Anspruch nehmen. Für die zusätzliche Anmeldung im Marktstammdatenregister empfahl Andreas Stemberg den Politiker:innen, auf Unterstützung durch Netzbetreiber, Stadtwerke oder kommunale Energieberatungszentren zu drängen. Dieser Bedarf wurde durch Teilnehmer bestätigt.

Ein weiteres Thema der Veranstaltung waren sogenannte Balkonkraftwerke oder Mini-PV-Anlagen. Diese Systeme können einfach an der Hauswand oder an der Balkonbrüstung befestigt werden. Sie sind mit Wechselrichtern fertig kombiniert und verfügen über einen Stecker zum Anschluss an eine ganz normale Steckdose. Auch diese Module müssen beim Netzbetreiber (z. B. den örtlichen Stadtwerken) angemeldet werden. In der Regel wird dann der normale Stromzähler gegen einen Zwei-Richtungs-Zähler ausgetauscht.
Aufgabe für die Politik an dieser Stelle: Darauf hinwirken, dass Betreiber:innen – das können auch Bewohner:innen von Mietwohnungen sein – der Weg zur Inbetriebnahme möglichst leicht gemacht wird.

Mehr Druck beim Solarstrom-Ausbau auf und an städtischen Gebäuden

Ein ganz wichtiger Ansatzpunkt ergab sich aus der Frage von Ralf Kersting zu senkrechter PV-Installation. Durch technische Weiterentwicklung erreichen spezielle Module für die Montage an der Wand inzwischen 70 % der Leistung von in idealem Winkel nach Süden ausgerichteteten Dachmodulen. Einem wirtschaftlichen Betrieb steht damit höchstens der Schatten anderer Objekte entgegen. Sogar Beschattungsanlagen (Jalousien) und Fensterscheiben können inzwischen mit Photovoltaik ausgestattet werden. Auf Freiflächen können sogenannte bifaziale Module eingesetzt werden. Diese erzeugen Strom nicht nur bei direkter Bestrahlung, sondern auch durch reflektiertes Licht. Sind die bekannten pultdach-ähnlichen Anlagen für eine Fläche aus gestalterischen Gründen nicht geeignet, bieten senkrecht installierte bifaziale Anlagen möglicherweise eine Alternative.

Bifaziale Photovoltaikanlage: Installation z. B. auf Verkehrsinseln oder Parkplätzen denkbar

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