Verschiedene Zeitpunkte für Klimaneutralität?

Warum werden zur Einhaltung des Pariser Klimaschutzabkommens verschiedene Zeitpunkte für Klimaneutralität angegeben?

Zunächst muss festgestellt werden, dass das Pariser Klimaschutzabkommen zwei verschiedene Grenzmarken nennt: „… soll eine Erderwärmung von 2 Grad – besser 1,5 Grad – gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter nicht überschritten werden.“

Das Klimaschutzabkommen geht davon aus, dass für das Einhalten der 2-Grad-Grenze eine Klimaneutralität zwischen 2045 und 2050 erreicht werden muss.
Für die Einhaltung der 1,5-Grad-Grenze wurde bisher der Zeitraum zwischen 2035 und 2038 genannt.

Schwellenländern, die wirtschaftlich nicht so stark sind wie beispielsweise EU-Länder (z.B. Deutschland oder Frankreich), wird eine spätere Klimaneutralität gebilligt.

Und auch innerhalb Deutschlands wird es Abstufungen geben.
So ist es für Städte mit viel Industrie – insbesondere energieintensive Industrie – und wenig Flächen für Windenergie (z. B. Ruhrgebiet) schwieriger, klimaneutral zu werden als für dünn besiedelte Flächengemeinden (z. B. Dörentrup).
Um z. B. die 1,5-Grad-Marke einzuhalten, müsste Deutschland bis 2035 klimaneutral sein.
Für Lemgo hieße das im Jahr 2030, um Städte in Industrie-Ballungsräumen (z. B. Dortmund) auszugleichen, die erst bis 2038 klimaneutral werden können.

Bei den im Pariser Klimaschutzabkommen genannten Jahreszahlen ist zu bedenken, dass diese politisch verhandelt wurden. Wissenschaftliche Ausarbeitungen gehen davon aus, dass zur Einhaltung der 1,5- bzw. 2-Grad-Marke eine Klimaneutralität eher erreicht werden muss.

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