Stellungnahme zur Aufstellung des Regionalplanes OWL

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Unsere Fraktion hat von Anfang an deutlich gemacht: das zentrale Anliegen der GRÜNEN Fraktion im Regionalrat, die sehr begrenzte Fläche, die wir in OWL zur Verfügung haben, darf nur so sparsam wie nur eben möglich in Anspruch genommen werden. Es müssen auch zukünftig genügend Flächen für den Natur- und Artenschutz, die Biodiversität, für Grünzüge und Wald, einen vorsorgenden Hochwasserschutz, die Erzeugung Erneuerbarer Energien und nicht zu vergessen für die Landwirtschaft zur Erzeugung hochwertiger, regionaler Lebensmittel zur Verfügung stehen.

Dies ist unsere GRÜNE Leitlinie für diesen Regionalplanentwurf.

Die Ausweisung des Gewerbe- und Industriebereiches „Balbrede“ in Detmold widerspricht dieser Leitlinie. Bei dessen Umsetzung wären erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten, mehr als bei nahezu jeder anderen Fläche in Lippe. Daher gab es auch eine überwältigende Zahl von Einwendungen aus der Bevölkerung.

Auf die Festlegung eines Grünzuges zwischen Lemgo-Lieme und Bad Salzuflen soll im Regionalplan verzichtet werden. Das lehnen wir GRÜNE im Regionalrat Detmold ab. Hier gilt es eine durchgängige bandartige Ansiedlung zu vermeiden.

Dr. Burkhard Pohl, GRÜNES Mitglied des Regionalrates

Mit dem Beschluss des Regionalrates vom 28. September 2015, einen neuen Regionalplan diesmal für ganz OWL aufzustellen, haben wir uns eine wahre Mammutaufgabe gestellt. Und das war ein guter Beschluss: Teilabschnitte nach „Regionen in der Region“ führen nicht dazu, dass unsere Region OWL als Ganzes die Herausforderungen gut und für möglichst viele Menschen hier bei uns bewältigen kann.
Eine Herausforderung war diese Aufgabe aber auch für die Mitarbeitenden – und zwar für wirklich alle – sowohl der Geschäftsstelle des Regionalrates, als auch der vielen beteiligten Abteilungen, insbesondere die „32er“, Herr Brockhagen und sein engagiertes Team waren sehr gefordert, aber auch die gesamte Abteilung 3 unter der Leitung von Herrn Kronsbein und alle beteiligten Fachabteilungen. Sehr gern sagen wir an dieser Stelle noch mal „Danke“ für die gute Ausarbeitung der beiden Planentwürfe 2020 und 2023, für das Bewältigen der vielen tausend Einwände, Anregungen und Hinweise, die von den Öffentlichen Stellen, aber auch in sehr großer Zahl aus der Bevölkerung für diese beiden Verfahren eingegangen sind. Wir sagen Danke für die immer sachliche und gute Beratung des Regionalrates und für die Geduld, wenn unsere Fraktion dann doch noch eine Frage oder einen Vorschlag hatte.
Über acht Jahre Arbeit insgesamt, in dieser Zeit waren 3 Regierungspräsidentinnen am Ver- fahren beteiligt, und in diesen Jahren musste selbstverständlich auch das „laufende Ge- schäft“ des Regionalrates gestemmt werden.
Unsere Fraktion hat von Anfang an deutlich gemacht, dass das zentrale Anliegen der GRÜNEN Fraktion im Regionalrat ist, die sehr begrenzte Fläche, die wir in OWL aber auch grundsätzlich auf diesem Planeten zur Verfügung haben, dass diese Fläche so sparsam wie nur eben möglich in Anspruch genommen werden darf. Dies gilt für Wohnbereiche ebenso wie für Wirtschaftsflächen und für die Ausbeutung von Bodenschätzen. Es müssen aber auch weiterhin genügend Flächen für den Natur- und Artenschutz, die Biodiversität, für Grünzüge und Wald, einen vorsorgenden Hochwasserschutz, die Erzeugung Erneuerbarer Energien und nicht zu vergessen für die Landwirtschaft zur Erzeugung hochwertiger, regio- naler Lebensmittel zur Verfügung stehen. Die Flächenkonkurrenz ist enorm und unsere Auf- gabe als Regionalrat gemeinsam mit der Regionalplanungsbehörde war es, eine kluge, aus- gewogene Planung unter Berücksichtigung aller Belange zu erarbeiten.
Dies ist unsere GRÜNE Leitlinie für diesen Regionalplanentwurf!
Wie schon zur Beschlussfassung des 1. und des 2. Entwurfes, müssen wir wieder feststel- len, dass auch der heute vorliegende Regionalplan-Entwurf diesen Kriterien nicht gerecht wird. Ich kann und werde an dieser Stelle nicht alle Kritikpunkte benennen, aber einige grundsätzliche Fehlentwicklungen, die wir in diesem Plan sehen, aufzeigen.
Mit unseren Anträgen haben wir exemplarisch Fehlentwicklungen im Bereich Gewerbe- und Industrieflächen, Wohnbebauung, Ausbeutung von Bodenschätzen, aber auch im Bereich Naturschutz (Untersee) dargelegt. Diese Punkte wurden bereits von meiner Kollegin und meinen Kollegen begründet. Dies sind nur Beispiele, wir könnten noch für alle Bereiche etli- che weitere vortragen, um Fehlentwicklungen aufzuzeigen. Darauf werde ich verzichten. Unserer Leitlinie – ich habe sie kurz skizziert – widerspricht die „Flexibilisierung“ nicht grundsätzlich. Flexibilisierung bedeutet, dass in der textlichen Festlegung die errechneten Bedarfe festgeschrieben werden. Grundlage hierfür ist die Bevölkerungsprognose von IT-NRW. In den zeichnerischen Darstellungen, in den Karten, werden jedoch größere Bereiche abgebil- det. Das ist, wie wir immer wieder ausgeführt haben, klug und zielführend, die Siedlungsbe- reiche nicht 1:1 in den Karten festzulegen, denn das würde zu Bodenspekulation führen und Bodenspekulation wäre der Entwicklung unserer Region überhaupt nicht förderlich.
ABER – und dieses ABER ist ein sehr großes ABER – das Ausmaß dieser Flexibilisierung ist nicht akzeptabel. Einen Zuschlag von 5 %, 10 % oder auch noch 20 % der errechneten und durch objektive Zahlen hinterlegten Flächen, hätten wir mittragen können. Aber eine derart ausufernde Vervielfachung der berechneten Bedarfe bis hin zu einer Flächendarstellung die das 10-fache, bis zum 16-fachen des errechneten Bedarfs umfasst, können wir nicht akzep- tieren.
Beispiel Rödinghausen: Einer Kommune mit ca. 10.000 Einwohner*innen wird ein Bedarf von 7 ha Wohnbauflächen zugebilligt. ABER es werden 110 ha zeichnerisch dargestellt! 7 ha zu 110 ha!!! Es ist das 16 fache! Das hat mit Flächen sparen, mit Nachhaltigkeit und verant- wortlicher, zukunftsfähiger Entwicklung nichts, aber auch gar nichts mehr zu tun! Wir müssen Anreize zum Flächen sparen schaffen. Unserer Forderung, dem sparsamen Umgang mit Fläche durch Vorgaben für verdichtete Bebauung zu begegnen, wurde eine Absage erteilt. In anderen Regionalplänen, z.B. Münster, wird dieses Instrument genutzt. Wenn Fläche knapp ist, dann wird auch ernsthaft über Nachverdichtung, Reaktivierung von Flächen, verdichtetes Bauen nachgedacht und kreative Konzepte entwickelt. Wir müssen doch auch unseren nach- folgenden Generationen noch Entwicklungsspielräume erhalten und Freiraum schützen. Mit dem Argument, es ist den Kommunen unbenommen, solche Konzepte zu entwickeln, ver- schieben wir die Konflikte in die Kommunen und übernehmen nicht als Regionalrat Verantwortung.
Es wird immer wieder darauf verwiesen, dass der errechnete Bedarf maßgeblich sei und nicht die zeichnerische Darstellung. So weit so gut. Aber durch diese ausufernde Flexibilisierung blockieren wir Entwicklungen im Bereich Natur- und Umweltschutz und weitere ökologisch notwendige Maßnahmen. Diese Flächen werden auf Dauer blockiert, weil sie als Opti- on für Wohnbebauung oder gewerbliche Entwicklungen erhalten werden sollen. Dadurch wird die Flächenkonkurrenz der einzelnen Nutzungen verschärft und der Zielkonflikt in der Regel zu Lasten des Freiraumes und der natürlichen Lebensgrundlagen gehen.

Eine Verschärfung der Flächenkonkurrenz ausgelöst durch eine überbordende Flexibilisierung kann nicht im Sinne einer nachhaltigen Flächenentwicklung sein. Wir fragen uns, wohin soll eine Kommune mit z.Z. ca. 10.000 Einwohner*innen wachsen, um Flächengrößen von 110 ha als Bedarf nachweisen zu können?
In den zurückliegenden Diskussionen hat die Regionalplanungsbehörde immer ausgeführt, um einen rechtssicheren Plan verabschieden zu können, müssten die Kriterien, die für den Plan erarbeitet wurden, für alle Kommunen gleichermaßen zu Grunde gelegt werden. Aber wie ist die Gleichbehandlung der Kommunen gegeben, wenn bei der Flexibilisierung so gravierende Unterschiede gemacht werden? Diese Festlegungen erscheinen willkürlich und werden nicht durch belastbare Fakten belegt.
In der heutigen Beschlussvorlage heißt es auf Seite 8: „Basis und maßgebliche Maxime der Neuaufstellung des Regionalplans OWL ist die Umsetzung der im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) formulierten Leitvorstellung einer nachhaltigen Raumentwicklung. Diese zielt darauf ab, die sozialen und wirtschaftlichen Ansprüche an den Raum mit seinen ökologi- schen Funktionen in Einklang zu bringen…“ Diesen Einklang können wir nicht erkennen. Wie schon erwähnt, ist die Flächenkonkurrenz unter den einzelnen Nutzungsansprüchen ein großer Zielkonflikt. Hinzu kommt, dass wir auch in OWL durch die vielfältige Flächeninan- spruchnahme praktisch keine unbelasteten Flächen zur Verfügung haben. Um diesen Kon- flikt zu erkennen und zu entschärfen, haben wir, wie es das Gesetz vorgibt, einen Umweltbe- richt erstellen lassen. In diesem Bericht sind alle im Regionalplan dargestellten Flächen und die unterschiedlichen Schutzgüter untersucht und bewertet worden. Und dann ist für alle Schutzgüter, Mensch, Tier Boden, Luft, Klima usw., einzeln und dann eine zusammenfas- sende Bewertung der Erheblichkeit vorgenommen worden. Grün: Plangebiet führt insgesamt voraussichtlich nicht zu erheblichen Umweltauswirkungen, Rot: Plangebiet führt insgesamt voraussichtlich zu erheblichen Umweltauswirkungen!
Wer jetzt glaubt die Einschätzung „Rot“ einer Fläche wäre ein K.O.-Kriterium und hätte zum Verzicht, zur Streichung dieser Fläche geführt, der irrt. Von 341 in der Gesamtbewertung „Rot“ gekennzeichneten Flächen sind gerade einmal 17 Flächen nicht dargestellt! 324 „Rote“ Flächen werden zum größten Teil vollumfänglich und nur wenige Flächen etwas verkleinert, dargestellt. Einige der Flächen sind mit bis zu 7 Einzelschutzgütern „Rot“ bewertet! Wir hät- ten uns eine restriktivere Bewertung der Schutzgüter und eine Streichung der besonders kritischen Flächen gewünscht. Auch hier wird die Verantwortung wieder auf die Kommunen verschoben die Flächen nicht zu bebauen und einer naturschutzfachlich sinnvollen Nutzung zuzuführen.
Wir sind sehr froh, dass – als Konsequenz aus den schlimmen Erfahrungen des katastropha- len Hochwassers im Sommer 2021 – der Regionalplan-Entwurf auf unseren Antrag und auf den dann folgenden Antrag der CDU-Fraktion hin überarbeitet wurde. Als Konsequenz wur- den potentielle Flächen für die Bebauung herausgenommen und als Überschwemmungsbe- reiche dargestellt.
Aber wir dürfen uns jetzt nicht nur auf die Schulter klopfen, wir müssen sehr aufmerksam beobachten, wie sich Hochwässer zukünftig ausbreiten. Das Hochwasser Ende 2023 Anfang 2024 in OWL, das große Schäden angerichtet hat, zeigt, es reicht nicht auf technischen Hochwasserschutz zu setzen und Überschwemmungsbereiche auszuweisen. Weder liest das Wasser den Regionalplan OWL, noch wird es sich danach richten, was wir in Karten einzeichnen. Mehr Sicherheit vor Überschwemmungen funktioniert nur umgekehrt: wir müs- sen den Plan danach ausrichten, was das Hochwasser macht. Deshalb brauchen wir ein kontinuierliches Monitoring und eine konsequente Anpassung. Die Kommunen haben, unab- hängig vom Regionalplan, eine große Verantwortung potentielle Überschwemmungsbereiche strikt von Bebauung freizuhalten. Diese Entschlossenheit hat in der Vergangenheit häufig gefehlt.

Viele Einwendungen, insbesondere die von Bürgerinnen und Bürgern und der Naturschutz- verbände, haben den enormen Flächenverbrauch kritisiert. Im jetzt vorliegenden Entwurf hat es marginale Rücknahmen gegeben, die ausschließlich aus der Neuberechnung von IT- NRW resultieren und nicht etwa höherer Einsicht
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei der großen Zahl von Bürgerinnen und Bürgern für die vielen tausend Einwendungen und Anregungen bedanken, das ist rekordver- dächtig! Sie haben, weil ihnen die Entwicklung der Region am Herzen liegt, viel Freizeit ge- opfert und uns wertvolle Argumente an die Hand gegeben und mit ihren Kenntnissen gehol- fen, die Situation vor Ort besser einschätzen zu können. Das ist gelebte Demokratie, die wir zu schätzen wissen.
Allerdings haben wir aus vielen Gesprächen und Briefen erfahren müssen, dass Bür- gerInnen das Gefühl haben, dass ihre Einwendungen nicht ernst genommen werden, keine Beachtung erfahren haben. Wir wissen, dass die Regionalplanungsbehörde jede einzelne Einwendung bewertet hat, auch wir haben das gemacht, aber es hat keine Rückmeldung an die Einwendenden gegeben. Eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis auf die FAQs – möglichst auf eine verständliche Kurzfassung und wo sie genau zu finden ist – wäre sehr hilfreich gewesen. Diese Kritik müssen wir alle ernst nehmen! Eine Eingangsbestätigung, die meisten Einwen- dungen wurden wohl gemailt bzw. über das Formular der Regionalplanungsbehörde ge- macht, ist technisch nicht allzu anspruchsvoll. Das muss doch gehen! Eine inhaltliche Rück- meldung ist da schon deutlich schwieriger. Wir sollten nach Lösungen suchen, wie wir zu- künftig bürgerfreundlicher werden können. Dann werden wir als Regionalrat und auch unsere Arbeit verstärkt wahrgenommen. Wir wissen sehr wohl, dass der Regionalplan ein Angebot an die Kommunen darstellt und keineswegs die Flächen auch tatsächlich in Anspruch genommen werden müssen. Wir hof- fen sehr, dass die Kommunen in Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, einer vorausschau- enden Planung und mit Blick auf nachfolgende Generationen Flächen nur sparsam in An- spruch nehmen und nur wenn es unumgänglich ist. Die Stellungnahmen der Kommunen allerdings zeigen eher eine andere Richtung auf: mehr Fläche, mehr Wachstum und weniger Schutz des Freiraumes. Deshalb hoffen wir, dass die Bürgerinnen ein waches Auge auf die Entwicklung in ihrer Kommune haben und sich bei erkennbaren Fehlentwicklungen zu Wort melden.
Wir können als GRÜNE im Regionalrat auch dem vorliegenden Regionalplan-Entwurf nicht zustimmen, denn er enthält keine substantiellen Verbesserungen zum 1. Entwurf und im Sinne unserer GRÜNEN Leitlinien, die wir an den Regionalplan anlegen: sparsamer Umgang mit dem Gut Fläche, verstärkter Schutz von Natur und Umwelt, restriktiver Umgang mit der Ressource Bodenschätze. Wir können diesen Planeten nur einmal plündern, einen zweiten haben wir nicht!

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