Wir Grüne Fraktion haben eine Anfrage zur Schliefenanlage in Voßheide (siehe auch Mitteilung der Verwaltung vom 13. Mai 2025). Mittlerweile soll ein Antrag/eine Vorabanfrage auf Ausbau und Weiterbetrieb eingegangen sein.
Dazu stellen wir folgende Fragen:
- Der Antrag/Die Anfrage für den Ausbau der Schliefenanlage wurde von dem Betreiber gestellt. Inwiefern ist eine solche Antragstellung ohne den Eigentümer rechtlich möglich? Ist das Einvernehmen des Eigentümers vorhanden?
- Laut Auskunft des Kreises Lippe ist die Alte Hansestadt Lemgo die zuständige Baugenehmigungsbehörde. Nach welchen Kriterien wird die Alte Hansestadt Lemgo die Anlage prüfen und ggf. ablehnen?
Es hat den Anschein, dass diese lobbystarke Klientel schlichtweg Spaß am Quälen von Tieren hat. Unser TSchG und das Staatsziel TierSCHUTZ wird von diesen Menschen auch ohne Schliefenanlagen mit Füßen getreten!
Armselig!