Rat beschließt Gesundheitskarte für Flüchtlinge – Enthaltungen von CDU und FDP

Der Stadtrat hat auf Antrag von Grünen, SPD, BfL und GfL die Verwaltung beauftragt, auf Kreisebene an der Umsetzung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge mitzuwirken. Die Hälfte der CDU-Fraktion sowie die FDP stimmten mit Enthaltung.

In der Diskussion hatten einzelne Ratsmitglieder den Nutzen der Gesundheitskarte für die Stadt in Zweifel gezogen. Einigkeit herrschte aber darüber, dass mit der Karte die Stigmatisierung von Flüchtlingen verringert werde und sich das Verfahren für beide Seiten vereinfache.

Dr. Burkhard Pohl

Ein gutes Signal der Lemgoer Kommunalpolitik und eine Verbesserung für die Menschen, die hier Zuflucht suchen. Es ist erfreulich, dass das Land NRW hier den anderen Flächenländern vorausgeht und dass trotz Wahlkampfs eine große Ratsmehrheit die Unterstützung der Flüchtlinge über die Gesundheitskarte mitträgt.

Fraktionsvorsitzender Dr. Burkhard Pohl

Gesundheitskarte für Flüchtlinge in Lemgo und Lippe ermöglichen – der Rahmenvereinbarung für NRW beitreten!

 Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo beschließt:

 1) Die Verwaltung wird beauftragt, der Rahmenvereinbarung zur Einführung einer Gesundheitskarte in NRW zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beizutreten.

 2) Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten und auf Kreisebene darauf hinzuwirken, eine schnellstmögliche gemeinsame Einführung in Lippe zu erreichen. 

 Begründung:

Das Verfahren ist zwischen der Landesregierung NRW und den Krankenkassen landesweit vereinbart worden. Es bedeutet, dass die Flüchtlinge in Städten und Gemeinden eine Gesundheitskarte ausgehändigt bekommen, die sie – wie alle GKV-Versicherten – zu einem Arztbesuch berechtigt, ohne vorher beim Sozialamt vorstellig zu werden.

Nach einem entsprechenden Beschluss können die Kommunen ihre Bereitschaft zur Teilnahme gegenüber dem Landes-Gesundheitsministerium erklären. Im Anschluss treffen die Kommune und eine der beteiligten Kassen die konkreten Verabredungen zur Umsetzung der Inhalte der Vereinbarung in der jeweiligen Stadt/Gemeinde und die Gesundheitskarte wird an die Asylsuchenden ausgegeben.

Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen. Diese können mit einer Gesundheitskarte direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.

In Zukunft können dann die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge mit ihrer Gesundheitskarte alle obligatorischen ärztlichen Leistungen in Anspruch nehmen. Die Leistungen, die auch Kassenpatient*innen nicht ohne Antrag bekommen bekommen auch Asylsuchende nur auf Antrag.

gez.

Dr. Burkhard Pohl

-Fraktion B90/Die Grünen-

 Udo Golabeck

-SPD-Fraktion-

 Wolfgang Sieweke

-BfL-Fraktion-

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