Protokoll zum Umweltausschuss am 16.09.2019

Tagesordnung

I. Öffentlicher Teil

  1. Einwohneranfragen 
  2. Mitteilungen und Anfragen
  3. Vorstellung des Planungskonzeptes zur Optimierung des Hochwasserschutzes an der Passade von der Einmündung in die Bega bis zur Ortslage Kluckhof 
  4. Chemische Reinigung „Neue Torstraße 37“ Vorstellung der Ergebnisse der ergänzenden Sanierungsuntersuchung und der Sanierungs-/Ausführungsplanung
  5. Vorstellung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Lemgo

II. Nichtöffentlicher Teil

  1. Mitteilungen und Anfragen 

TOP 1

Anwohner der Vogelhorster Straße, deren Grundstück bei Starkregenereignissen regelmäßig überschwemmt wird, fragten an, ob Maßnahmen am gegenüberliegenden Ufer vorgenommen werden könnten, da das etwa 30 cm höher Seidls das eigene. Die Beantwortung wurde wegen des unmittelbaren Zusammenhangs in den TOP 3 eingebunden.

TOP 2

Es gab keine Mitteilungen der Verwaltung.

Es lagen 2 Anfragen von uns vor. Aufgrund einer Verwechselung durch den Ausschussvorsitzenden wurden diese in umgekehrter Reihenfolge behandelt. Herr Beyer beantwortete die Anfragen.

  1. Gekappte Bäume an der Buchenstraße
    1. Ist der Verwaltung dieser Schaden bekannt und wenn ja, seit wann?
      Die Verwaltung erfuhr durch unsere Meldung von dem Schaden und leitete eine sofortige Prüfung vor Ort ein.
    2. Lässt sich aus dem Schadensbild auf die Ursache schließen?
      Das Schadenbild weist auf eine Beschädigung durch einen Schlegelmulcher hin. Damit wurde Gras und Wildwuchs am Ackerrand und am Wegrandstreifen auch im Bereich der beschädigten Bäume entfernt.
    3. Welche Folgen sind für die betroffenen Bäume zu befürchten?
      Die Beschädigungen sind so immens, dass die Bäume im Wert von ca. 4.800 € nicht zu retten sind.
    4. Hat die Verwaltung weitere Schäden dieser Art an Lemgoer Straßenbäumen beobachtet?
      Nein.
      Die Bäume werden von der Stadt ersetzt. Der Besitzer (Landwirt) des angrenzenden Ackers wurde von der Stadt zur Stellungnahme aufgefordert. Die Verwaltung versucht, die Schadensumme ersetzt zu bekommen.
  2. Baumrückschnitt an zwei Eschen an der Heutorstraße
    1. Was war die Veranlassung zu der Maßnahme und von wem ging diese aus?
      Ein Eigentümer eines angrenzendes Hauses hatte um Rückschnitt der Robinien gebeten, da Raum für ein Baugerüst zur Sicherung von Instandhaltungsarbeiten notwendig gewesen sei.
    2. Gab es weitere Gründe für den Rückschnitt?
      Im Verlauf der Arbeiten hätten die Mitarbeiter des Bauhofs eine Entfernung von Totholz zur Verkehrssicherung erkannt.
    3. Inwiefern hätte ein schonenderer Schnitt oder eine provisorische Ersatzmaßnahme (z. B. Entnahme oder Sicherung einzelnr Äste) erfolgen können, so dass die Vögel nicht während der Brut- und Nestlingszeit gestört worden wären?
      Das Nest der Taube sei aufgrund des üppigen Laubs erst nach dem Schnitt erkennbar gewesen. Auf andere Nester (inklusiv dem auf den eingereichten Fotos erkennbaren Singvogelnest) ging Herr Beyer nicht ein. Herr Meßing (BfL) warf ein, dass es sich bei der Taube auch nicht um eine gefährdete Vogelart handele (hinsichtlich BNatSchG hier irrelevant). Ich erwähnte, dass es sich nicht nur um die Taube, sondern auch um Singvogelgelege gehandelt hat. Herr Beyer bestätigte, dass der Rückschnitt in unverhältnismäßigem Umfang durchgeführt worden sei.
    4. Inwieweit hat sich das Umweltamt des Kreises Lippe eingeschaltet und die Maßnahme beurteilt?
      Das Umweltamt wurde von der Verwaltung nicht involviert. Auf eine Veranlassung durch Dritte ging Herr Beyer nicht ein.
    5. Inwieweit besteht Gefahr, dass durch den einseitigen Schnitt die Bäume in ihrem Bestand gefährdet werden?
      Die gartenbauliche Fachkraft des Bauhofs (war am Tag des Schnittes im Urlaub) sieht keine Gefährdung der Bäume, da diese in der laufenden Vegetationsperiode noch ausschlagen konnten und das Wurzelwerk nicht beeinträchtigt wurde.
    6. Welche Konsequenzen für Entscheidungsabläufe werden daraus gezogen?
      Die Mitarbeiter wurden auf die falsche Vorgehensweise hingewiesen. Ich habe an dieser Stelle noch einmal nachgehakt: Laut uns vorliegender Informationen einer Anwohnerin war das Gerüst an der der Engelbert-Kämpfer-Straße zugewandten Seite errichtet worden. Selbst wenn es an der Heutorstraße installiert gewesen wäre, hätte ein weit geringerer Rückschnitt ausgereicht, da zwischen Stamm und Traufe noch der Gehweg und Parkflächen liegen. Das bestätigte Herr Beyer (Anm.: sichtlich pikiert). Die Mitarbeiter des Bauhofs wurden angewiesen, zukünftig die Aufforderungen zu solchen Rückschnitten durch Privatpersonen genauer zu hinterfragen und mit mehr Augenmaß vorzugehen.

TOP 3

Eine Mitarbeiterin des Planungsbüros erläuterte bereits ergriffene und mögliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz an der Passade.

Zu der Bürgeranfrage wurden Objektschutzmaßnahmen empfohlen. Die müssten die Anwohner selber tragen. Diese fragten nacheinander nach, ob es nicht einfacher sei, am gegenüberliegenden Ufer, dass vor etwa 18 Jahren künstlich aufgeschüttet worden sei, Maßnahmen zu ergreifen, da das Ufer ca. 30 cm höher ist. Dann könnten die Wassermassen auch in die dahinterstehenden Auen abfließen und so der Pegel gesenkt werden. Herr teilte mit, das bedürfe der Genehmigung durch den Kreis und sei wegen des FFH- Status schwierig. Zuvor hatte die Mitarbeiterin des Ingenieurbüros erläutert, dass die Begaauen Teil des Hochwasserschutzes sind. Darauf argumentierten die Anwohner. Herr Henneberg argumentierte mit der auf Fotos erkennbar hohen Fließgeschwindigkeit der Passade bei Hochwasser und die damit einhergehende Erosion des Ufers. Gleich daraufhin erwähnte er erneut die Zuständigkeit des Kreises. Ich habe noch einmal nachgefragt, ob ein Abfluss des Wassers in die Begaauen aufgrund der Flächenvergrößerung zu einer geringeren Fließgeschwindigkeit und damit zu geringerer Erosion beitragen würde. Das wurde bestätigt. Den Anwohnern wurde empfohlen, sich an den Kreis zu wenden.

TOP 4

Die Firma Arcadis erläuterte die Maßnahmen zur Bodensanierung an Slavertorwall und Neue Straße sowie die voraussichtliche Dauer. Dabei wird in Kontrollbrunnen auch das Grundwasser auf eventuelle Schadstoffrückstände überwacht. Auf meine Rückfrage wurde mitgeteilt, dass auch die Umgebungsluft auf giftige Stoffe überwacht wird. Auch für Schallemissionen und Vibrationen wird es ein Monitoring geben. Die Bevölkerung soll über die Hintergründe und Notwendigkeit der Maßnahmen und damit einhergehender betriebsbedingter Beeinträchtigungen (insbesondere die Baumfällungen) ausführlich unterrichtet werden. Die gefällten Bäume sollen nach Maßnahmenende durch Neuanpflanzungen großer Gewächse ersetzt werden.

TOP 5

Der Bereichsleiter Technik der Stadtwerke Wilhelm Busse berichtete ausführlich über das Wasserversorgungskonzept. Die Kernfrage nach der Versorgungssicherheit auch in trockenen Sommern beurteilte er als derzeit gegeben.

Im nichtöffentlichen Teil gab es keine Anfragen oder Mitteilungen

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