Positionspapier der Grünen NRW: Mehr Solar auf die Dächer

Wohnhaus mit Photovoltaikanlage, Text: Positionspapier der Grünen NRW - Mehr Solar auf die Dächer - Sonnenstrom in Lemgo nach vorn bringen

Solarenergie wird in NRW noch immer viel zu wenig genutzt. Um das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, ist ein zügigerer Ausbau unbedingt notwendig. Die Grüne NRW-Landtagsfraktion hat dazu nun ein Positionspapier „Mehr Solar auf die Dächer“ vorgelegt, das auf einem juristischen Gutachten basiert.

Für Energiewende und Klimaschutz braucht jedes geeignete Dach eine Solaranlage. Aktuell werden aber weniger als 300.000 Dächer in NRW genutzt, das ist nicht mal jedes zehnte Dach. Auch wenn der Zubau zuletzt zulegte, braucht NRW deutlich mehr Tempo beim Ausbau der Solaranlagen, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Damit das gelingt, fordert die GRÜNE Landtagsfraktion die Einführung einer Solarpflicht in NRW: Mit fairen Ausnahmeregeln und flexiblen Umsetzungsoptionen, wie der Möglichkeit geeignete Dächer zu verpachten.

Kommunale Handlungsmöglichkeiten

Hier geht’s zum Ergebnis unserer Lemgoer Videokonferenz zum Thema kommunale Handlungsmöglichkeiten für mehr Solarstrom.

Kommunen, die die Nutzung der Solarenergie auf ihrem Gebiet verstärken möchten, haben schon heute Möglichkeiten, diese in bestimmten Bereichen zur Pflicht zu machen. So können Kommunen, ohne auf landesrechtliche Änderungen warten zu müssen, eine Errichtung von Photovoltaikanlagen in Bebauungsplänen festlegen [Anmerkung: z. B. im Neubaugebiet Am Stiftsland/Lehnsland an der Südschule]. Tübingen setzt eine kommunale Solarpflicht bei Neubauten auf diesem Wege um. Die rechtliche Grundlage für eine solche Umsetzung wird im von uns in Auftrag gegebenen Gutachten dargestellt. So ermöglichen relevante städtebauliche Gründe, wie die Förderung des Klimaschutzes, eine solche Regelung in Bebauungsplänen. Auch sollte dort eine für die Solarenergienutzung optimierte Ausrichtung der Gebäude verankert werden. Dabei gelten für Kommunen die gleichen Restriktionen, die auch für eine landesrechtliche Solarpflicht gelten. So darf sich eine Regelung für den Neubau nur auf die Photovoltaik beziehen und nicht auf Solarthermie, um den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht entgegenzustehen. Festsetzungen in Bebauungsplänen sind in der Regel nur für den Neubau möglich, für Bestandsgebäude hingegen nur denkbar, wenn eine Sanierung oder ein Umbau eine erneute Baugenehmigung erfordert.

Kommunen können ebenfalls heute schon in vertraglichen Regelungen mit Bauherren eine Solarpflicht vereinbaren, die sich auch auf Bestandsgebäude beziehen kann. Auch städtebauliche Verträge müssen angemessen und verhältnismäßig sein. Wichtig ist zudem die Beachtung des Kopplungsverbotes, d.h. dass die Kommune nicht ihre Planungshoheit als Gegenleistung anbieten darf.

Daneben haben die Kommunen auch heute schon die Möglichkeit, per Ratsbeschluss eine Solarpflicht für kommunale Gebäude einzuführen. Für die kommunalen Bestandsgebäude sollte die Verwaltung eine Planung ausarbeiten, wie diese möglichst schnell mit Solaranlagen ausgestattet werden können, z.B. im Zuge anstehender Sanierungen.

Insbesondere wenn eine solche Regelung auch für den Bestand eingeführt wird, sollte neben verschiedenen rechtlichen Abwägungen begleitend auch die Verteilnetzplanung und Wärmenetzplanung auf kommunaler Ebene optimiert werden.

Es muss flankierend sichergestellt werden, dass insbesondere die Verteilnetze mit den steigenden Anforderungen durch den beschleunigten Ausbau der dezentralen Solarstromerzeugung und Elektromobilität mithalten können und bedarfsgerecht verstärkt werden.

Um die Potenziale der klimaneutralen Wärmeversorgung optimal ausnutzen zu können, sollte die kommunale Wärmeplanung – insbesondere für die dezentrale Wärmeversorgung in Quartieren – auch in NRW zum Standard werden. Die Landesregierung sollte die Kommunen bei der Erstellung solcher Konzepte in Zukunft stärker unterstützen.

Fazit

Die Landesregierung muss die großen rechtlichen Spielräume, für mehr Klimaschutz auf unseren Dächern nutzen und eine Solarpflicht in NRW einführen. Die von uns beauftragte Studie zeigt die Möglichkeiten dafür auf. Nur durch eine landesweite Regelung wird sich der Zubau bei den Solaranlagen so beschleunigen, dass bald jedes geeignete Dach klimaneutral Strom oder Wärme erzeugt. Neubauten sind im Vergleich zum Bestand die Ausnahme. Daher muss die Pflicht genauso für neue Gebäude gelten, wie für schon bestehende Häuser, aber auch Parkplätze. Wichtig ist: Niemand soll übermäßig belastet oder eingeschränkt werden. Daher muss es selbstverständlich Ausnahmen geben und man sollte sein Dach auch externen Investoren verpachten dürfen.

Die Kommunen in NRW können auch schon jetzt mehr Solar auf die Dächer bringen. Wir als GRÜNE Landtagsfraktion fordern die Landesregierung auf, Kommunen über die bestehenden Möglichkeiten besser aufzuklären. Denn wir brauchen in NRW Kommunen, die voran gehen und zeigen, welche positiven Wirkungen die Nutzung aller Dächer für Sonnenenergie auf den Klimaschutz haben kann.

Das Positionspapier besagt eindeutig: Mehr Solar auf die Dächer ist möglich, nötig und gesetzliche Regelungen müssen hierfür geschaffen werden.

Hier geht’s zum vollständigen Positionspapier.

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