Ostschule: Änderungsantrag zum Schulausschuss –

Dr. Burkhard Pohl
Dr. Burkhard Pohl

Änderungsantrag zu TOP 1.1, Schulausschuss vom 25.10.2012:

 Beschlussvorschlag

Der Antrag der SPD-Fraktion wird vertagt.

 Die Verwaltung wird beauftragt, in der Zwischenzeit ein Handlungskonzept für die Entwicklung der Grundschulen in Lemgo unter Berücksichtigung der inklusiven Beschulung vorzulegen. Zugleich soll der Elternwille bezüglich der Schulentwicklung am Standort Ostschule ermittelt werden.

 Bis zur Vorlage und Diskussion dieses Konzepts werden keine weiteren Entscheidungen über den Standort Ostschule getroffen. 

Begründung:

Der Antrag auf den isolierten Verkauf der Ostschule lässt den Willen der Eltern unberücksichtigt. Die Grüne Fraktion begrüßt daher den Antrag der FDP auf vorherige Prüfung des Elternwillens. Diese Prüfung ist umso wichtiger, als der Ratsbeschluss vom 11.7.2011 erst eine Entscheidung zur Ostschule in Abhängigkeit von den 2014 vorliegenden Schülerzahlen vorsieht.

Gleichzeitig bedarf es aber einer umfassenden Planung der Entwicklung aller Lemgoer Grundschulen. Das Land NRW setzt mit dem vom Kabinett verabschiedeten 8. Schulrechtsänderungsgesetz und der neuen Klassenrichtzahl künftig Obergrenzen für die Eingangsklassen an einer Grundschule. Für diese Veränderungen muss auch Lemgo Handlungsvorschläge entwickeln. Dabei spielen die Anforderungen durch Inklusion, Ganztag oder Energetische Sanierung eine Rolle. Separate Vorstöße wie beim Verkauf des Standortes Ostschule unterlaufen ein solches Gesamtkonzept.

Insbesondere die Umsetzung der Inklusion (nicht nur) in der schulischen Bildung muss umfassend geplant werden. Ab August 2013 soll für alle Schülerinnen und Schüler, mit und ohne Behinderung, der gemeinsame Unterricht an der allgemeinen Schule die Regel sein (inklusive Bildung). Dies sieht das derzeit in der Anhörung befindliche 9. Schulrechtsänderungsgesetz vor.

Dafür muss die Alte Hansestadt Lemgo als Schulträgerin vorbereitet sein. Es gilt jetzt eine Planung zu entwickeln, an welchen Standorten welche Potenziale zur inklusiven Beschulung in Primar- und Sekundarstufe bestehen, welche sächlichen Voraussetzungen dafür existieren müssen, welche Rolle Förderschulen spielen sollen, etc.

Bei der Umsetzung von Inklusion sollte allerdings keine staatliche durch eine Ersatzschule abgelöst werden. Die Grüne Fraktion plädiert für Kooperationen mit den öffentlichen und privaten Förderschulen bei fortbestehender öffentlicher Trägerschaft.

gez.

Dr. Burkhard Pohl

Fraktionsvorsitzender

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