Neue Diskussion ist nötig
Artenschutz, Landwirtschaft und Anwohnerinteressen kommen unter die Räder: Ohne weitere Diskussion haben Rat und Verwaltung die Erweiterung des Industriegebietes in die Hengstheide beschlossen. Damit wird ein Waldbiotop abgeholzt und fruchtbares Ackerland überbaut. Der Sicht- und Lärmschutz für die Anwohner der Hengstheide verschwindet im Tausch für netto 3 Hektar Gewerbegebiet. Außerdem wird der Boden für weiteren Zubau in Richtung Bad Salzuflen bereitet. 2019 ist solch ein Beschluss nicht mehr zeitgemäß.
Wir fordern eine Neudiskussion der Planung. In allen Medien wird das Artensterben und der Flächenschwund für die Landwirtschaft fastt täglich beklagt. Boden für Ackerbau und Natur ist nicht unendlich vorhanden — deshalb müssen wir ihn auch in Lemgo schützen. Der Waldstreifen an der Hengstheide wurde als Ausgleichsfläche und zum Anwohnerschutz geschaffen. Das gilt es zu respektieren.
Die Feldlerche ist im Artenschutzkonzept des Kreises Lippe die Zielart Nr. 1. Ihr Erhalt soll Grundlage der Umweltpolitik sein. Hier ist ein Habitat der Feldlerche unmittelbar betroffen. Der Lemgoer Beschluss schadet diesem gemeinsamen Ziel von Verbänden und Politik in Lippe.
Auch die Hoffnung auf Arbeitsplätze für die Menschen in Lemgo ist überzogen. Die Stadt Lemgo kann nur 4,5 Hektar nutzen, ohne die Straßen bleiben 3,2 Hektar für die Unternehmen. Statt der gewünschten Industrie soll nun vor allem Gewerbe entstehen; dabei hat Lemgo weiterhin Gewerbeflächen an anderer Stelle.
Diesen Raubbau an Natur und Boden können wir Grünen nicht länger akzeptieren. Alle Fakten müssen auf den Tisch: Wir Grünen fordern klare Informationen über vorhandene freie Gewerbeflächen und tatsächliche Bedarfe. Wir fordern die anderen Ratsparteien auf, die Kritik der Anwohner*innen und der Umweltverbände ernst zu nehmen.
Wir fordern außerdem Rat und Verwaltung auf, alle Pläne für ein weiteres interkommunales Gewerbegebiet aufzugeben. Jeder weitere Ausbau und Flächenfraß wären verantwortungslos.
Stattdessen braucht Lemgo eine aktive Grünflächenplanung ohne Bindung an Ausgleichsflächenmaßnahmen.