Grüne Ziele fürs Heizen

Ersatz-Beitragsbild wegen Revidierung der Nutzungsberechtigung

In den vergangenen Tagen wurde viel über Öl- und Gasheizungen gesprochen – und einiges geriet durcheinander, wurde verkürzt dargestellt und verzerrt.

Im Koalitionsvertrag haben die Ampelparteien vereinbart: „Zum 1. Januar 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65% erneuerbarer Energien betrieben werden“.

Damit soll ein wesentlicher Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele im Gebäudebereich geleistet werden. Angesichts des russischen Angriffskrieges und der Folgen für den Energiemarkt hat sich der Koalitionsausschuss im März 2022, also vor einem Jahr, darauf verständigt, diese Maßnahme vorzuziehen und bereits für 2024 umzusetzen.

Wichtig sind diese vier Punkte:

  1. Es handelt sich NICHT um einen erzwungenen Austausch von Bestandsheizungen. Diese dürfen weiter betrieben und repariert werden.
  2. Bei Neuanschaffung einer Heizung ist es vernünftig, auf klimaschonende Zukunftstechnologie zu setzen und nicht auf fossile Lösungen.
  3. Es wird vor allem für untere und mittlere Einkommen Förderprogramme geben, die den Umstieg für alle finanziell ermöglichen.
  4. Wir müssen unabhängig von fossilen Energien und damit autokratischen Staaten werden, auch im Gebäudesektor.

Wir haben im letzten Jahr die schmerzliche Erfahrung gemacht, was es bedeutet, energiepolitisch abhängig zu sein von einem Autokraten wie Wladimir Putin. Das gemeinsame Ziel der Ampel ist deshalb klarer denn je: Wir wollen raus aus der Abhängigkeit von fossilen Energien und hin zu den Erneuerbaren, auch im Gebäudesektor. Natürlich sollen bestehende Heizungen weiter betrieben und auch repariert werden können. Wenn aber die alte Gas- oder Ölheizung endgültig den Geist aufgibt und ohnehin ersetzt werden muss, ist es nur folgerichtig, wenn wir fortan auf klimaschonende Technologien statt auf alte Verschmutzer setzen. Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien, also auch den Wärmepumpen. Und das darf nicht am jeweiligen Geldbeutel scheitern. Damit das gelingt, braucht es eine großzügige Förderung und wir werden auch fördern. Denn für uns Grüne ist klar: der Heizungsumstieg muss sozial flankiert werden. An einem entsprechenden Gesetz arbeiten derzeit das Bauministerium und das Wirtschaftsministerium. Und ich bin zuversichtlich, dass wir das zügig auf den Weg bringen, damit die Wärmewende gelingt.

Ricarda Lang, Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen

Das Klimaschutzministerium von Robert Habeck erarbeitet zusammen mit dem Bauministerium von Klara Geywitz auf dieser Basis derzeit die gesetzliche Umsetzung im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes, kurz GEG. Außerdem sind natürlich auch Förderprogramme in Vorbereitung, um diese Maßnahmen sozialverträglich zu gestalten. 

Gebäude stoßen immer noch 40 Prozent aller klimaschädlichen Gase aus. Das kann und muss so nicht bleiben. Die Alternativen sind längst da. Wir fördern deshalb den Markthochlauf von Wärmepumpen und den Ausbau von Wärmenetzen. So erreichen wir die Pariser Klimaziele, machen uns unabhängig von Autokraten wie Wladimir Putin und machen Heizen auf Dauer bezahlbar.

Aktuell versuchen einige, den Menschen mit Verweis auf unvollständige Zwischenentwürfe weiszumachen, dass Robert Habeck ihnen am 1. Januar höchstpersönlich die Heizung ausbauen will. Das hat mit der Realität natürlich nichts zu tun.

Deshalb hier ein Überblick, was wirklich stimmt:

  • Bestehende Heizungsanlagen können selbstverständlich weiter betrieben und auch repariert werden, es gibt hier *keine Austauschpflicht*.
  • Vielmehr soll von 2024 an jede *neu eingebaute* Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Für alle Gebäude sind Wärmepumpen, der Anschluss an ein Wärmenetz oder Stromdirektheizungen eine Lösung. In Bestandsgebäuden ist zusätzlich eine Hybridheizung, Biomasseheizung oder eine Gasheizung möglich, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt.
  • Der Einbau einer Erneuerbaren-Heizung wird weiter sozial abgefedert und mit bis zu 40 Prozent gefördert.
  • In der Tat gibt es eine Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen nach 30 Jahren. Das ist aber nicht neu, die gibt es auch jetzt schon.
  • Wenn eine bestehende Gas- oder Ölheizung kaputt ist und nicht mehr repariert werden kann, gibt es pragmatische Übergangslösungen und großzügige Übergangsfristen. Darüber hinaus wird es Härtefallregelungen und eine Schutzklausel für Mieter:innen geben.

Kurzum, die Bundesregierung schafft mit diesen Maßnahmen zweierlei: Sie bietet Planungssicherheit für die Industrie und schützt die Verbraucher*innen vor Fehlinvestitionen in teure fossile Abhängigkeiten.