Grüne wollen wirksamen Lärmschutz und Sofortmaßnahmen für Anlieger

Detlef Höltke
Detlef Höltke

Am 13. Januar hat der Verkehrsausschuss gegen die Stimmen der Grünen den Lärmaktionsplan der Verwaltung verabschiedet.

Hierzu erklärt Detlef Höltke, verkehrspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Der von der Verwaltung vorgelegte Lärmaktionsplan für die Herforder Str. und Richard-Wagner-Str. greift viel zu kurz und erhält keine einzige Sofortmaßnahme. Als einzige Maßnahme wird die Nordumgehung empfohlen, die, wenn sie überhaupt kommt, nach heutigen Gutachten lediglich 1,5 db Entlastung bringen wird. Dieser Wert liegt weit unter den von den Straßenbehörden geforderten 3 db Entlastung für einen überhaupt spürbaren Lärmschutz.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat daher die Verwaltung aufgefordert, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern eingebrachten Vorschläge positiv zu verfolgen. Wir möchten einen wirksamen Lärmschutz jetzt  – und nicht an St.Florian. Vor allem fordern wir ein Tempolimit für Tag und Nacht auf der betroffenen Richard-Wagner-Str. und Herforder Str. umzusetzen. Dies wird z.B. in den Studien des VCD zum Straßenlärm als eine wichtige Maßnahme empfohlen. Der Verkehrsausschuss hat auf unsere Initiative hin die Verwaltung mit der Prüfung eines Tempolimits beauftragt.

Wir fordern die Verwaltung außerdem auf, die als langfristig eingestuften Maßnahmen für ÖPNV und Rad in die kurz- bis mittelfristige Planung einzustellen. Lemgo als fahrradfreundliche Stadt ist hier eine Verpflichtung eingegangen, die es zu gestalten lohnt.

Es ist völlig unverständlich, dass CDU, SPD, FDP und BfL die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger beim Lärmschutz nicht Ernst nehmen und lediglich auf den Ladenhüter Umgehungsstraße setzen. Sie haben den Lärmaktionsplan ohne Diskussion durchgestimmt – ohne Interesse für Sofortmaßnahmen und mit dem einzigen Ziel, eine Straße zu bauen, die nach allen vorliegenden Zahlen ein planerisches und ökologisches Desaster wird. Der Schutz vor Straßenlärm ist ihnen dabei offensichtlich egal.

Dies ist ein Schlag ins Gesicht der Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Einwendungen am Verfahren beteiligt hatten. Auch hebelt ein solches Vorgehen die Ziele der landesweiten Lärmschutzplanung aus, umfassende Maßnahmen für den Schutz vor Straßen- und anderen Lärmquellen herzustellen. “

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