Grüne fordern Integrationsrat – Antrag zur Hauptsatzung

Änderungsantrag zu §11, „Integrationsausschuss“

Der Text wird wie folgt geändert:

„§ 11 Integrationsrat

1. „Die Alte Hansestadt Lemgo bildet einen Integrationsrat, wenn mindestens 200 Wahlberechtigte gem. § 27 Abs. 3 GO NRW dies beantragen.

2. Der Integrationsrat besteht aus 11 Mitgliedern, davon aus 6 gemäß § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW direkt gewählten Mitgliedern und 5 gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3GO NRW vom Rat bestellten Mitgliedern.“

Begründung:

Das Gesetz zur Förderung der politischen Partizipation in den Gemeinden vom Juni 2009 sieht als Grundmodell einen Integrationsrat vor, in dem direkt gewählte Vertreter/innen die Mehrheit haben. Da der Integrationsrat beratende Funktion hat und lediglich Empfehlungen an den Rat ausspricht, steht der Übernahme in die Lemgoer Hauptsatzung nichts im Wege.

Abweichend kann auch ein Integrationsausschuss eingesetzt werden, in dem die Ratsmitglieder die Mehrheit stellen. Dies wäre aber ein falsches Signal in Richtung der stärkeren politischen und gesellschaftlichen Partizipation der Migrationsgemeinschaften. Das Ziel einer solchen Partizipation hat die Stadt Lemgo erst zuletzt durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Integration bekräftigt. Die Beschlussvorlage zur Hauptsatzung gibt zudem keine Begründung für diese Abweichung vom Grundmodell des Landesgesetzes.

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