Die Änderung der Schülerfahrkostenverordnung, die
das Landeskabinett Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat, kann zum
kommenden Schuljahr 2012/2013 umgesetzt werden. Künftig werden
Schülerinnen und Schüler der Klasse zehn eines G8-Gymnasiums
fahrkostenrechtlich genauso behandelt wie Schülerinnen und Schüler der
zehnten Klassen in anderen Schulen der Sekundarstufe I.
Dies hat auch Folgen für Lemgo. Dr. Burkhard Pohl, Mitglied im Schulausschuss, erläutert:
„Der Beschluss war überfällig. Bei der Umstellung
auf G8 hatte die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung Gymnasialkinder
in Klasse zehn benachteiligt. Sie zählten schon zur Sekundarstufe II
(Oberstufe) – dies bedeutete, dass erst ab einer Schulweglänge von 5 km
Fahrtkosten übernommen wurden. An den anderen Schulformen gehört die
Klasse zehn noch zur Sekundarstufe I, so dass ab 3,5 km Fahrtkosten
erstattet werden. Nun wird auch die Klasse zehn am Gymnasium gleich
behandelt.
Für Lemgo heißt dies, dass z.B. Zehntklässler aus
Lüerdissen wieder Fahrtkostenübernahme bekommen. Genauso wichtig für
Lemgo: Den Kommunen wird für die entstehenden Mehrkosten ein
finanzieller Ausgleich gewährt.“
–> Schulministerium NRW