Grüne begrüßen Gleichstellung bei Schülerfahrkosten

Dr. Burkhard Pohl
Dr. Burkhard Pohl

Die Änderung der Schülerfahrkostenverordnung, die das Landeskabinett Anfang des Jahres auf den Weg gebracht hat, kann zum kommenden Schuljahr 2012/2013 umgesetzt werden. Künftig werden Schülerinnen und Schüler der Klasse zehn eines G8-Gymnasiums fahrkostenrechtlich genauso behandelt wie Schülerinnen und Schüler der zehnten Klassen in anderen Schulen der Sekundarstufe I.

Dies hat auch Folgen für Lemgo. Dr. Burkhard Pohl, Mitglied im Schulausschuss, erläutert:

„Der Beschluss war überfällig. Bei der Umstellung auf G8 hatte die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung Gymnasialkinder in Klasse zehn benachteiligt. Sie zählten schon zur Sekundarstufe II (Oberstufe) – dies bedeutete, dass erst ab einer Schulweglänge von 5 km Fahrtkosten übernommen wurden. An den anderen Schulformen gehört die Klasse zehn noch zur Sekundarstufe I, so dass ab 3,5 km Fahrtkosten erstattet werden. Nun wird auch die Klasse zehn am Gymnasium gleich behandelt.

Für Lemgo heißt dies, dass z.B. Zehntklässler aus Lüerdissen wieder Fahrtkostenübernahme bekommen. Genauso wichtig für Lemgo: Den Kommunen wird für die entstehenden Mehrkosten ein finanzieller Ausgleich gewährt.“

–> Schulministerium NRW

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