Dichtheitsprüfung verantwortungsvoll umsetzen – Grüne unterstützen Verwaltungsvorschlag

Dr. Burkhard Pohl
Dr. Burkhard Pohl

12 Jahre nach ihrer ersten ordnungsrechtlichen Verankerung wurde die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen gemeinsam von der NRW-Landesregierung und der Opposition auf den Weg gebracht. Mit einem Runderlass hat Umweltminister Johannes Remmel das nähere Verfahren geklärt und hat dabei Bürgeranregungen aufgegriffen.

Für Lemgo heißt dies, dass bis Juli 2014 die Prüfungen für die Wasserschutzgebiete durchgeführt gehören; derzeit betrifft dies 1099 Grundstücke. Außerdem müssen bis 2015 Satzungen für alle weiteren Gebiete beschlossen sein, darunter das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck.

Dazu erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Hochwasserschutz, Dr. Burkhard Pohl:

„Die Grüne Ratsfraktion unterstützt die Satzungsentwürfe der Verwaltung zur Dichtheitsprüfung in Lemgo, auch wenn sie einige Bestimmungen der ersten Entwürfe aufweichen. In den Wasserschutzgebieten sollen die Kanäle bis zum 30.6.2014 geprüft sein und die Bescheinigungen sind der Verwaltung auf Verlangen vorzulegen. Die Ratsfraktionen haben sich im Vorfeld auf diese Satzung geeinigt. Wir begrüßen diesen Ausgleich aller Interessen im Sinne des Wasser- und Umweltschutzes.

Für das Fremdwasserschwerpunktgebiet Wahmbeck sehen wir Grünen ebenfalls eine politische Lösung möglich. Politik und Verwaltung waren sich im Vorfeld weitgehend einig, dass aufgrund der Problemlage in Wahmbeck verbindliche Kanalprüfungen nötig sind. Unsere Fraktion hat sich nach eingehender Sachdiskussion dieser Position angeschlossen. Dennoch haben nun einzelne Fraktionen erneuten Beratungsbedarf angemeldet, so dass eine nochmalige Verschiebung der Entscheidung nötig wurde. Diese Zeit sollten wir zur Klärung letzter Fragen nutzen und zum Dialog mit den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern. Ich hoffe, dass dieser Aufschub zu einer schließlich einvernehmlichen Lösung führen wird – die Informationen liegen auf dem Tisch, und an einer Prüfpflicht führt kein Weg vorbei.“

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