Bürgerbegehren zur Ostschule ist legitim und unterstützenswert

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sieht im Bürgerbegehren der Elterninitiative Ostschule einen Ausdruck lebendiger Demokratie.

Der Gesetzgeber hat das Bürgerbegehren als ein Instrument geschaffen, mit dessen Hilfe die Bevölkerung ihre Interessen gegenüber Politik und Verwaltung vertreten kann. Dies ist ein legitimer demokratischer Akt. Jeglichem Missbrauch stehen hohe rechtliche Hürden entgegen.

Wir halten es für befremdlich, dass Bürgermeister Dr. Austermann mit seinem Namen zusammen mit der CDU-Fraktion per Pressemitteilung vor der Teilnahme an dem Bürgerbegehren für den Erhalt der staatlichen Ostschule warnt.

Eine politische Partei mag sich so äußern. Der Verwaltungschef und oberste Bürger der Stadt aber sollte den Bürgerwillen zur demokratischen Teilhabe respektieren und sich von direkter Einmischung fern halten. Es ist schlechter Stil, wenn sich Herr Dr. Austermann nun zusammen mit dem CDU-Fraktionschef über die Presse zu Wort meldet und die Bürgerinitiative in Misskredit bringen will.

Ich kritisiere außerdem, dass Fraktionsvorsitzender Dr. Pohlmann von der CDU mit dem vorgeschobenen Argument, eine inklusive Beschulung an einer städtischen Schule in Lemgo sei nicht bezahlbar, das Bürgerbegehren abwertet. Indirekt liegt die CDU damit auf der Linie ‚Privat vor Staat“. Dies ist ein politisches Armutszeugnis. Aus grüner Sicht ist Inklusion ein öffentlicher Auftrag, der von der Gesellschaft und ihren Institutionen getragen werden muss. Ein Abschieben auf Dritte gibt diese öffentliche Aufgabe der Inklusion aus der Hand.

Fraktionsvorsitzender Dr. Burkhard Pohl

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