Biotopverbund im Industriegebiet Lieme West stärken

Beitragsbild: Flurkarte Lieme, Text: Biotopverbund im Industriegebiet Lieme West stärken - Antrag Umweltausschuss
  1. Im Zuge einer möglichen Erweiterung des GIB Lieme möchten wir anregen, die bestehende Gehölz-Ausgleichsfläche „Wäldchen am Industriegebiet Lieme-West“ nach Südwesten in   Richtung K25/Begatal zu erweitern., um den lokalen Biotopverbund in diesem Bereich zu stärken.
  2. Der bestehende Heckenzug an der Liemer Heide, der durch das Umweltministerium NRW als Biotopverbundelement besonderer Bedeutung (Stufe 2) klassifiziert worden ist, soll im Zuge möglicher Ausgleichskonzepte als Standort (Suchraum) für Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt werden.

Begründung:

Aufgrund der besonderen Qualität der vorhandenen Lebensräume erscheint eine Entwicklung innerhalb der dargestellten Suchräume (vgl. Anlage) als Standorte für Ausgleichsmaßnahmen zweckdienlich, auch im Hinblick auf weitere geplante Industrieentwicklungen.

Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in B-Pläne sollten im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erfolgen. Überörtliche Ziele aus der Regional- und Landschaftsplanung sind zu beachten. Das gilt in besonderem Maße für den Biotopverbund.

Das im Zuge der Eingriffsregelung für das GIB Lieme angelegte „Wäldchen“ im Westen des Industriegebietes liegt bislang isoliert zwischen der Ostwestfalenstraße und der K 25 (Hangstein). Eine Anbindung an die südlich der K 25 verlaufende Begaaue würde den Wald in die landesweite Biotopverbundplanung einbinden.

Das Umweltministerium in NRW hat im `Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege´ eine flächendeckende Darstellung von Biotopverbundflächen vorgenommen. Der Heckenzug an der Liemer Heide ist Bestandteil dieser Planung. Diese Flächen umfassen neben bereits hochwertigen Biotopen auch Entwicklungsflächen und Pufferbereiche. Sie sind für Ausgleichsmaßnahmen besonders geeignet, da sie aufwertungsfähig sind und die Wirksamkeit der Maßnahmen durch ihre Lage im Biotopverbund erhöht wird.

In Ausgleichskonzepten sollten diese Flächen berücksichtigt und gegebenenfalls durch Flächen des lokalen Biotopverbundes ergänzt werden.

Der Antrag wurde in die Ausgleichsflächenplaung übernommen.

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