Lemgo lehnt die Bezahlkarte für Geflüchtete ab und beschließt die
Nutzung der Opt-Out-Regelung
Wir beantragen im Rat der Stadt Lemgo:
Der Rat der Alten Hansestadt Lemgo sieht keine Notwendigkeit für die Einführung einer sogenannten „Bezahlkarte“ für Geflüchtete im Zuständigkeitsbereich der Kommune und möchte am etablierten System der Auszahlung festhalten.
Daher befürwortet der Rat die Nutzung der Opt-Out-Regelung, die im Gesetz zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes NRW vorgesehen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür notwendigen Schritte vorzunehmen und weitere Beschlüss, soweit
erforderlich, vorzubereiten.
Begründung:
Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr die Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt; diese wird ab dem ersten Quartal 2025 in Landeseinrichtungen ausgegeben. Ab dem zweiten Quartal ist auch der Rollout in den Kommunen geplant.
Im Unterschied zu anderen Bundesländern hat die Landesregierung in NRW allen Kommunen die Möglichkeit geben, sich gegen die Einführung der Karte zu entscheiden („Opt-Out-Regelung“).
Die vor Ort, auch in Lemgo etablierten Lösungen, wie etwa die Überweisung der Asylbewerberleistungen auf ein Bankkonto, können damit rechtssicher fortgeführt werden.
Die Bezahlkarte für Geflüchtete steht aus unterschiedlichen Gründen nicht nur bundesweit in Kritik.
Immer mehr NRW-Städte entscheiden sich gegen die Bezahlkarte.
Weitere Kommunen in NRW und Ostwestfalen-Lippe lehnen die Karte ab, und auch in Lippe (z.B. Bad Salzuflen) gibt es ablehnende Beschlüsse zur Bezahlkarte.
Die Alte Hansestadt Lemgo verfügt über ein bewährtes System der Versorgung geflüchteter Menschen.
Diese Praxis hat mit dazu beigetragen, dass der Aufenthalt der Geflüchteten in Lemgo unauffällig verläuft.
Zu dieser Praxis gehört es, dass die ankommenden Menschen sehr bald ein Basiskonto eröffnen können.
Es liegen keine stichhaltigen Gründe vor, von dieser bewährten Praxis abzukehren.
Lediglich bei 11 Personen mit Scheckzahlung gäbe es verwaltungsseitig mögliche Vereinfachungen.
Folgende Aspekte sind zu bedenken:
- Aufwand und Kosten
Die Bezahlkarte bedeutet einen neuen bürokratischen und finanziellen Aufwand für
Verwaltungen und steht damit dem Ziel der Entbürokratisierung entgegen.
Darauf weist auch der Städte- und Gemeindebund hin:
„So ist völlig unklar, wie in Zukunft Zahlungen an Vermieter und Energieversorger sichergestellt werden sollen.
Offen ist auch, wie Überweisungen von der Guthabenkarte auf andere Girokonten erfolgen und gesteuert werden können.
Zudem wissen wir nicht, wie die Ansprüche minderjähriger Kinder richtig zugeordnet
werden können.“ (StGB NRW, 13.2.2025)
Eine vollständige Übernahme aller Kosten durch das Land, wie von kommunaler Seite gefordert, ist bisher nicht garantiert.
Die Lemgoer Verwaltung sieht laut eigener Aussage Vorteile im Umgang mit lediglich 11 Personen. - Rechtsunsicherheit und damit verbundene Kosten
Die konkrete Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens bedeutet einen Eingriff in die Autonomie und Freiheit der geflüchteten Personen.
Zudem besteht eine Rechtsunsicherheit in der Umsetzung.
Für jede Bezahlkarte müssen Einzelbedarfe geprüft werden, wie z.B. die Begrenzung auf 50 Euro Bargeld im Monat.
Für jeden Fall müssten die Betroffenen selbst angehört werden.
Den Kommunen drohen deshalb bei Einführung der Bezahlkarte Gerichtsverfahren, die ebenfalls bearbeitet werden müssen und Kosten verursachen. - Diskriminierung und Integrationshemmnis
Neben dem neuen Verwaltungsaufwand hat die Bezahlkarte eine diskriminierende und integrationshemmende Wirkung.
Sie stigmatisiert Menschen und bevormundet sie in ihrer Lebensführung.
Dadurch wirkt sie auch der Integrationsarbeit vor Ort entgegen.
Darauf hat nicht zuletzt das Ökumenische Forum für Flüchtlinge in Lippe, zum dem auch die
Flüchtlingshilfe Lemgo gehört, bereits hingewiesen. - Mangelnde Alltagstauglichkeit
Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird erschwert.
Soziale Einrichtungen, Flüchtlingshilfen und Kirchenverbände weisen immer wieder darauf hin, dass eine starke Limitierung des Bargeldes den geflüchteten Menschen erschwert, eben dort einzukaufen, wo
es günstig ist: auf Flohmärkten, in Second-Hand-Läden und bei Kleinanzeigenverkäufen sind oft
nur Barzahlungen möglich.
Gleiches gilt in Lippe häufig für den Bus, den Geflüchtete aufgrund der Einsparungen in diesem Bereich z. B. auch für ihre Fahrt zum Sprachkurs selbst bezahlen müssen.
Artikel kommentieren