Anfrage zum geplanten Parkhaus an der Lipperlandhalle

Anfrage zum Haupt- und Finanzausschuss am 9. Mai 2016

1. Bedarf
1.1 Von welchen prognostizierten Studierendenzahlen gehen die
Bedarfsuntersuchungen aus?
1.2 Wie hat sich die Studierendenzahl der letzten 10 Jahre entwickelt und wie wird sie sich in Blick auf den demografischen Wandel, die Verlegung und Neueinrichtung von Studiengängen zukünftig entwickeln?
1.3 Warum genau kann der Parkraum der Lipperlandhalle (100 Plätze) nicht mehr genutzt werden, bzw. welche Gründe führt der Kreis Lippe/die
Betreibergesellschaft an?
1.4 Wie viele Parkflächen sind beim Kreis (Berufsschule) weggefallen?
1.5 Das Parkhaus soll den derzeitigen Parkverkehr konzentrieren: Welche der derzeit auf dem Gelände der Hochschule und der anliegenden Einrichtungen
vorhandenen Parkplätze sollen nach einem Parkhausbau geschlossen, welche dennoch erhalten bleiben?
1.6 Welche konkreten Bauanfragen für den Innovations Campus OWL liegen bereits vor?
1.7 Liegen der Stadt weitere Bauvoranfragen vor, die sich auf Flächen beziehen, die sich nicht in öffentlichem Eigentum befinden?
1.8 Nachnutzung bebauter Flächen: Welche Nachnutzung ist für den PCB-belasteten Verwaltungstrakt (der aktuell freigezogen wird) bzw. die dazugehörige Fläche ist vorgesehen?

2. Bewirtschaftung und Finanzierung
1.9 Eine Vollfinanzierung des Baus und Betriebs durch kommunale und Hochschul-(Landes-)mittel ist erklärtermaßen nicht gewünscht. Wer soll den Betrieb des Parkhauses übernehmen und wie soll der Betrieb finanziert werden?
1.10 Wie ließe es sich bewerkstelligen, dass die Studierenden frei parken können, die Beschäftigten der Hochschule, der Institute und Firmen aber zahlen müssen (so wie die Beschäftigten z.B. am Klinikum Lippe, Parkhaus Wüste oder am Parkhaus Bruchweg)?

3. Verkehrsführung, andere Mobilitätsangebote
3.1 Welche Angebote zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel und ÖPNV soll es geben: Campus-Buslinie, Abschließbare Fahrradabstellanlagen, Rad-
Zubringerwege; Angebot E-Mobil-Parkplätze, etc.)
3.2 Wie wird die verkehrliche Entlastung der umliegenden Wohnviertel garantiert?
Ist ggf. eine Regelung vorgesehen, die das Parken dort nur für Anlieger erlaubt?

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